Politik

Präsident des Bundesverfassungsgerichts offen für neue Richterwahl

Bundesverfassungsgericht
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich offen für eine neue Organisation der Richterwahlen zum obersten deutschen Gericht gezeigt. "Wenn auf Dauer mehr Akteure in Bundestag und Bundesrat sitzen, liegt es nahe, dass die kleineren Parteien bei der Auswahl mehr mitreden wollen", sagte Voßkuhle der "Welt am Sonntag".
Das mache die Suche nach mehrheitsfähigen Kandidaten allerdings nicht einfacher. Derzeit werden die 16 Richter des obersten deutschen Gerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bislang waren dabei Union und SPD bestimmend, unter gelegentlicher Berücksichtigung von Grünen und FDP. Auf die Frage, ob künftig auch AfD und Linkspartei Richter vorschlagen sollten, sagte Voßkuhle: "Es kommt auf die konkrete Person an. Verfassungsrichter sollten nicht polarisieren. Deshalb finden sich nur schwer Mehrheiten für Persönlichkeiten, die dem linken oder rechten politischen Rand zugerechnet werden." Bislang hätten sich die Parteien in aller Regel für Juristen eingesetzt, "die eher zur Mitte streben. Zu Recht: Das Gericht ist keine Bühne für politische Selbstverwirklichung, sondern wir Richter sind, wie der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Höpker-Aschoff einmal zutreffend gesagt hat, `Knechte des Rechts`." Das Bundesverfassungsgericht selbst wünsche sich "möglichst kompetente, kluge Persönlichkeiten, die die Herausforderungen des Amtes sowohl intellektuell als auch psychisch und physisch meistern können", sagte Voßkuhle. "Außerdem wünschen wir uns ein Gericht der Vielfalt. Damit sind wir in der Vergangenheit seit Gründung des Gerichts gut gefahren." Karlsruhe sei "ein sehr diskursives Gericht. Je mehr Perspektiven in einer Entscheidung verarbeitet werden, desto größer ist in der Regel ihre Überzeugungskraft." Als Verfassungsrichter wählbar ist jede Person, die das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt besitzt, also Volljuristen mit Zweitem juristischen Staatsexamen. Gesetzlich vorgegeben ist weiter lediglich, dass drei Richter pro Senat von Bundesgerichten kommen müssen. Im Übrigen sind Bundestag und Bundesrat frei.
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