Politik

Barley: Katholische Kirche muss Akten zugänglich machen

(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat harte Kritik an der Vertuschung von Kindesmissbrauch durch die deutschen Bistümer geübt: "Natürlich erwarte ich von der Kirche, dass sie ihre Akten zugänglich macht", sagte Barley der Wochenzeitung "Die Zeit". Akten zu manipulieren, um jemanden vor der Strafverfolgung zu schützen, könne eine strafbare Handlung sein.
"Das wird in der Regel den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden." Die Ministerin stellte klar: "Der Rechtsstaat akzeptiert keine Geheimarchive. Alle Unterlagen in den kirchlichen Archiven können von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt und ausgewertet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen." Barley wies auch darauf hin, dass stets ein konkreter Anfangsverdacht nötig sei. "Man kann im Rechtsstaat nicht einfach eine Hundertschaft Staatsanwälte in die Archive schicken, und die lesen auf gut Glück alles durch." Wenn die Ermittler jedoch einen Anhaltspunkt haben, "dann müssen sie sogar die Öffnung von Archiven, die Herausgabe von Unterlagen verlangen, dann können sie auch Durchsuchungsbeschlüsse erwirken." Die Kirche könne sich dem nicht verweigern: "Es gibt keine Geheimarchive im Rechtsstaat." Auf die Frage, ob es sich bei der systematischen Vertuschung von Kindesmissbrauch um organisierte Kriminalität gehandelt habe, sagte Barley: "Nein, das hat mit organisierter Kriminalität nichts zu tun." Denn es sei nicht der Daseinszweck der katholischen Kirche, Kinder zu missbrauchen. Allerdings: "Das Problem ist in der Tat eine Wagenburgmentalität, die lieber die Organisation schützt als das Wohl der Kinder." Deshalb forderet die Ministerin von der Kirche, sie solle von Aufklärung nicht länger nur reden: "Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen, die mit einer breiten Öffnung der Akten und Archive einhergehen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.