Politik

Kretschmann kritisiert Grundgesetzänderung als "Murks"

Winfried Kretschmann
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung, die dem Bund Investitionen in die Schulen ermöglicht, scharf kritisiert. "Klar ist, die Länder brauchen mehr Geld für die Bildung", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagsausgaben).
"Aber der Weg, der jetzt vom Bund eingeschlagen wird, ist der falsche. Damit das Geld fließt, brauchen wir keine zentralistische Grundgesetzänderung", so Kretschmann. Der Ministerpräsident bezeichnete die am Donnerstagmorgen beschlossene Regelung als "Murks". Es gehe dabei nicht um Geld des Bundes, sondern vielmehr um Gemeinschaftssteuern, also gemeinsame Mitteln der Länder und des Bundes. Diese müssten einfach nur so verteilt werden, "dass jede Ebene ihren Aufgaben auskömmlich nachkommen kann", sagte der Grünen-Politiker. "So hat es das Grundgesetz längst vorgesehen, und zwar über den Artikel 106." Die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) habe überdies bereits vor zwei Jahren einen Milliarden-Betrag "ins Schaufenster" gelegt, der längst hätte fließen können, fügte Kretschmann hinzu. Wenn der Bund nun andeute, dieses Geld würde nur mit der Grundgesetzänderung kommen, dann "dann grenzt das an Erpressung", so der Grünen-Politiker. Besonders scharf kritisierte Kretschmann die vorgesehene anteilige Finanzierung: "Für jeden Euro des Bundes müssten die Länder einen eigenen dazu tun. Und die Projektmittel wären befristet", sagte er dem RND. Im Zweifel müssten die Länder dann in drei oder fünf Jahren die ganzen Kosten tragen, so Kretschmann. "Diesen Murks machen wir nicht mit." Das vom Bund in Aussicht gestellte Geld soll in die Digitalisierung der Schulen fließen, die so unter anderem Notebooks, Server und ein eigenes WLAN erhalten sollen. Weil aber die Bundesländer für die Bildung zuständig sind, müssen Bundestag und Bundesrat dafür jeweils mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz ändern. Mit dieser Grundgesetzänderung würden gleichzeitig zusätzliche Investitionen des Bundes in den sozialen Wohnungsbau und die Verkehrsinfrastruktur ermöglicht. Der Bundestag hat am Donnerstagmorgen für die Änderung votiert. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.