Finanzen

CDU-Arbeitnehmerflügel klagt über Dumpinglöhne bei Paketdiensten

Euroscheine
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der CDU-Arbeitnehmerflügel will mit neuen Haftungsregeln gegen Dumpinglöhne für Paketlieferanten vorgehen. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Uwe Schummer (CDU), sagte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland": "Für einen fairen Wettbewerb und faire Arbeitsbedingungen ist eine Nachunternehmerhaftung der entscheidende Schritt."
Die Auftraggeber würden auf diese Weise mit in die Pflicht genommen, faire Arbeitsbedingungen bei ihren Subunternehmen sicherzustellen. In Baubranche und Fleischindustrie seien mit diesem Instrument rechtswidrige Zustände spürbar zurückgedrängt worden, so Schummer. Dabei gehe es unter anderem um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. "Die großen Paketdienstleister können sich allzu leicht aus der Verantwortung ziehen, weil die rechtliche Verantwortung bei den Subunternehmen liegt", sagte der CDU-Politiker. Es werde von den Unternehmen nicht hinterfragt, wie die "günstigen" Preise der Subunternehmer für die Paketzustellung zustande kommen. Von einer Nachunternehmerhaftung würden laut Schummer insbesondere Unternehmen mit einem hohen Anteil von Fahrern in einem festen Beschäftigungsverhältnis und mit rechtmäßiger Entlohnung profitieren. Diese müssten dann nicht mehr in Wettbewerb mit Firmen treten, die mit "rechtswidrigen Lohnzahlungen und der damit verbundenen Straftat der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen" arbeiteten. Über rechtswidrige Niedriglöhne würden außerdem Versandkosten künstlich niedrig gehalten. Dadurch werde der Wettbewerb zwischen innerstädischem Fachhandel und Online-Handel verzerrt. Der Gesetzgeber dürfe dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen, sagte Schummer. "Das ist nicht akzeptabel." Erst vor wenigen Tagen hatte der Zoll bei einer Razzia bei Paketdiensten zahlreiche Verstöße gegen Mindestlohn-Regeln festgestellt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.