Musik

80-ziger-Streetpunk: “Spermbirds“ - unterlassene Angaben zur Historie?

“Something to prove“: Release 2010?


"My God rides a Skateboard" - Symbolbild (Quelle: Bild von Felix Lichtenfeld auf Pixabay)
Musik-Portal - Symbolbild
(Quelle: Pixabay)
GDN - Durch Zufall ist dem Verfasser auf der Online-Plattform Youtube ein am 07. Juli 2010 durch das Label “Rookie Records“ getätigter Release des LP-Titels “Something to prove“ der Frankfurter Streetpunk-Old-School-HC-Combo “Spermbirds“ aufgefallen: Zu dem es einer historischen Klarstellung bedarf.
Der Verfasser verlinkt zunächst einmal den entsprechenden Release, wobei dort die entsprechenden Copyright-Angaben des besagten Labels abrufbar sind - mit dem oben genannten Release-Datum:

https://www.youtube.com/watch?v=U2pf2EnrqYY

Diese Angaben mögen an sich zutreffend sein, wovon der Verfasser ausgeht. Allerdings wird hierdurch in den Jahren 2010 ff. insofern ein irreführender Eindruck erweckt, als dass wesentliche Angaben zur tatsächlichen Historie verschwiegen werden. Diese LP wurde nämlich schon zwischen Mitte bis Ende der 1980ziger Jahre veröffentlicht. So gegen 1986 - nach der groben Erinnerung des Verfassers. Durch ein wohl anderes Label, an das sich der Verfasser nicht mehr erinnern kann.
Insofern ist die Erstveröffentlichung praktisch ein viertel Jahrhundert vor derjenigen erfolgt, auf welche das oben genannte neue Label verweist. Diese Klarstellung erlaubt sich der Verfasser zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der betreffenden Interpreten - auf der Grundlage, dass dieser zur Zeit der Erstveröffentlichung zum Fankreis dieser Band gehört hat.

Unter dem Aspekt des Tatbestand einer irreführungsgeeigneter Werbung wäre es nach der Bewertung des Verfassers eigentlich geboten, dass das oben genannte Label, das die betreffenden Copy-Rights aus irgend einem Pool eines anderen Labels gekauft haben dürfte, klar darauf hinweisen würde:
Dass dessen Release im Jahr 2010 keine Erstveröffentlichung war, sondern eine solche schon rund 25 Jahre früher erfolgt ist.

Eine solche Offenbarung der wahren Historie wäre nach dem deutschen und europäischen Urheberrecht - im Gegensatz zum US-amerikanischen reinen Copyright - auch der betreffenden Band und deren Mitgliedern geschuldet. Dies ggf. auch postmortal.

In diesem Kontext weist der Verfasser - ohne Bezug zum vorerörterten Fall - darauf hin, dass es auf dem Portal Youtube sogar Fälle gibt, wo auf der Grundlage gekaufter Titelrechte (Band-, LP- und Song-Titel) ohne Offenlegung der wahrhaftigen Historie Band-Projekte von bereits “ausgestorbenen“ Combos “fortgesetzt“ werden. Das ist ohne Inhaberschaft der "Legend-Rights"unzulässig.
Eine solche Geschichtsklitterung zeugt davon, dass an diejenigen mit der betreffenden Musik, deren Geschichte und deren Ur-Interpreten (m/w/d) ideel rein gar nichts verbindet: Sondern dass es diesen Herrschaften zumindest primär alleine um “die Kohle“ geht. Oder in diversen Fällen sogar um eine gezielte Verfälschung “zu Propaganda-Zwecken“.

Schade...
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