Vermischtes

Wie sich die Verbraucher vor TTIP-Produkten schützen können

Wir müssen diese Dinge nicht konsumiere


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Was die TTIP-Produkte anbelangt, die durch das Freihandelsabkommen mit den USA in die EU kommen werden, sind sich viele Verbraucher immer mehr unsicher. Denn es scheint schon eine beschlossene Sache zu sein, dass mit 01.01.2015 das Abkommen mit den USA in Kraft treten wird.
Doch was kann man als einzelner Verbraucher dagegen machen? Müssen wir diese Produkte wirklich konsumieren? Die Antwort darauf ist einfach und klar; nein müssen wir nicht. Denn auch wenn diese Produkte wie zum Beispiel: chlorgebleichtes Hühnerfleisch, genetisch verändertes Gemüse oder Antibiotika verseuchtes Fleisch in unseren Supermärkten landen, kann auch die US-Wirtschaft die europäischen Konsumenten nicht dazu zwingen, diese Produkte auch zu konsumieren.
Dies bedeutet, auch wenn die Produkte, die nicht unseren europäischen Standards und Regularien entsprechen, bei uns zum Kauf angeboten werden, müssen die europäischen Konsumenten und Verbraucher diese nicht zwangsläufig konsumieren. Es liegt schließlich in der Verantwortung jedes einzelnen Konsumenten und Verbrauchers, was und wo er oder sie einkauft und konsumiert. Praktisch bedeutet dies, dass die Konsumenten ab 2015 noch mehr darauf achten sollten, was sie wo kaufen und anschließend konsumieren.
Am einfachsten ist es, wenn sich die Verbraucher ganz genau das Herkunftsland eines Produktes bzw. Lebensmittels ansehen und dann für sich selbst entscheiden ob sie das Produkt kaufen oder nicht. Auf der ganz sicheren Seite stehen die Verbraucher natürlich dann, wenn sie zum Beispiel bei einheimischen Biobauern oder regional erzeugte Produkte einkaufen.
Denn nach wie vor gelten bei unseren Produkten auch unsere hohen Qualitäts- und Produktionsstandards. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die EU -Produkte und -Erzeugnisse, die auch weiterhin unseren Standards unterliegen. Die Konsumenten müssen also keine Angst vor TTIP-Produkten haben, denn letztlich entscheiden ja nur sie selbst, was in ihren Nahrungskreislauf gelangt und was nicht. Die Konsumenten müssen beim Einkauf ihrer Lebensmittel einfach nur genauer hinsehen.
Denn auch wenn ein Angebot im Raum bzw. im Regal steht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass man dieses Angebot auch in Anspruch nehmen muss. Strafzahlungen seitens unserer Staaten bleiben dadurch natürlich aus, denn es sind nicht unsere Regierungen oder die EU, welche sich gegen die Einfuhr gewisser Produkte in den Weg stellen, sondern es sind die Verbraucher die sich selbst dagegen wehren, gewisse Produkte zu erwerben bzw. zu konsumieren.
Dennoch muss man an dieser Stelle anmerken, dass die oben genannten Maßnahmen, die jeder für sich ausführen kann, dennoch keinen 100 prozentigen Schutz geben. Denn ein solcher Schutz wäre nur dann möglich, wenn das ganze TTIP-Abkommen gar nicht in Kraft treten würde. Aber zumindest haben die Konsumenten dadurch eine kleine Möglichkeit, wie sie sich zumindest teilbedingt schützen können.
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