Technik

Sie sind fast überall drinnen: RFID-Chips in unserem alltäglichen Leben

RFID und der Datenschutz


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Sie stecken in elektronischen Zeitfahrkarten, in der Kleidung, in Supermarktwaren und finden auch Anwendung in Sektoren wie dem Gesundheits- und dem Bankwesen, die RFID-Chips (Radio Frequency Identification, dt. Funkfrequenzkennzeichnung).
“Sogenannte Smart Tags und intelligente Systeme gehören bereits zum Alltag. Sie machen Systeme einfacher und verhelfen der Wirtschaft zum Aufschwung“, so die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes. RFID-Chips können aber eine große Gefahr für die Privatsphäre darstellen, denn sie können den ohnehin gläsernen Menschen noch durchsichtiger machen.
Im Jahr 2014 soll Berichten zufolge, der Markt der RFID-Anwendungen weltweit auf ein Volumen von 9,2 Milliarden USD anwachsen. Doch RFID-Chips sollen und dürfen nicht zur Überwachung der Verbraucher führen und sollten automatisch und kostenfrei an der Kasse deaktiviert werden. Werden die Chips nämlich nicht deaktiviert, kann man Waren wie zum Beispiel gekaufte Lebensmittel oder Kleindung bis in die Küche bzw. den Kleiderschrank der Verbraucher nachverfolgen. Gleiches gilt auch für Autoreifen, denn mittels der Chips können die Hersteller genau nachvollziehen wohin die Reise geht.
RFID Logo
Quelle: Europäische Kommission
“Allerdings müssen Normen existieren, die gewährleisten, dass diese nützliche Entwicklung nicht auf Kosten des Datenschutzes und der Sicherheit personenbezogener Daten geht.“, ergänzte Neelie Kroes. Deswegen soll die Nutzung von RFID-Systemen nun durch ein EU-weit geltendes Logo sowie von “Datenschutzfolgenabschätzungen“ gefördert werden. Dieses Logo soll die Verbraucher nun darauf hinweisen, dass das gekaufte Produkt RFID-Chip gekennzeichnet ist.
Es wurden neue, EU-weit geltende technische Normen vereinbart, damit Nutzer von intelligenten RFID-Chips und -Systemen (Radio Frequency Identification, dt. Funkfrequenzkennzeichnung) die Anforderungen des EU-Datenschutzrechts und der Empfehlung der Kommission von 2009 zu RFID-gestützten Anwendungen (siehe IP/09/740) besser erfüllen können. Auch ein Verfahren für die "Datenschutzfolgenabschätzung" wurde vereinbart.
Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten

die Verbraucher in einfacher und klarer Weise informieren, damit diese wissen können, ob ihre personenbezogenen Daten überhaupt verwendet werden und wenn ja, welche Daten (z. B. Name, Adresse und Geburtsdatum bei der Beantragung einer elektronischen Zeitfahrkarte) für welche Zwecke erhoben werden;
Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar kennzeichnen sowie Anlaufstellen nennen, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können;

Folgenabschätzungen zu Datenschutz und Privatsphäre durchführen, die von den nationalen Datenschutzbehörden vor der Verwendung der RFID-Chips überprüft werden.

Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten Verbraucher mithilfe eines gemeinsamen europäischen Logos über Produkte mit RFID-Chips aufklären.
Als sogenannter Hoax (Falschmeldung) die zurzeit im Internet (speziell in sozialen Netzwerken) herumgeistert und viele Jugendliche verunsichert, hat sich jedoch die Meldung erwiesen, dass in der EU ab 2014 allen Neugeborenen ein RFID-Chip implantiert werden soll. Die Absicht dahinter soll, so die Begründung, sei es die Kinder nach einer Entführung mittels GPS zu orten.

Allerdings unklar dürfte noch sein, wie es mit Produkten aussieht, welche durch das TTIP-Abkommen in die EU kommen, denn in den USA sind RFID-Chips seit geraumer Zeit noch viel mehr in Verwendung als es zumindest bisher in der EU der Fall gewesen ist.
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