Vermischtes

Schiedsgerichtsregelung in den TTIP, CETA & TISA Abkommen

ÖsterreicherInnen sind besorgt


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Neben der Aushebelung der hohen europäischen und nationalen Standards wie Lebensmittelgesetze, Umweltauflagen usw., empört die österreichischen BürgerInnen, die sich näher mit den TTIP, CETA und TISA Abkommen beschäftigt haben, insbesondere die Klausel mit den privaten Schiedsgerichten.
Die Schiedsgerichtsklausel ist ein grundlegender und essentieller Bestandteil der TTIP, CETA und TISA Abkommen. Mit dieser Klausel soll vereinbart werden, dass Streitfragen zwischen Staaten und privaten Investoren, in Bezug auf Investitionen und Handel, vor diesen privaten Gerichten ausgetragen werden.

Das ICSID (Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) ist ein internationales Schiedsgericht mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört. Es entscheidet und vermittelt vor allem bei Streitigkeiten im Rahmen von bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs). Bisherige Verhandlungen gingen zu 80 Prozent positiv für die privaten Kläger aus.
Befürworter von TTIP berufen sich auf die bestehenden Investitionsschutzabkommen, die auch zahlreiche Klauseln beinhalten, welche Österreich vor ein privates Schiedsgericht bringen könnte. Sie begründen dies damit, dass so etwas bisher nicht der Fall gewesen sei. Die TTIP-Befürworter haben damit nicht ganz Unrecht. Doch man muss an dieser Stelle diese Angaben ergänzen: Gesamt gesehen gibt es etwa 62 derartige Verträge, die jedoch ausschließlich mit Entwicklungs- und Schwellenländern abgeschlossen wurden.
Werden solche Verträge aber mit den USA und anderen westlichen Ländern abgeschlossen, könnte die Angelegenheit jedoch anders aussehen. Man braucht nicht viel Phantasie um sich auszurechnen was dann auch mit Österreich passieren könnte. Die Beispiele Vattenfall gegen Deutschland und Yukos-Aktionäre gegen die Russische Föderation veranschaulichen dies deutlich.
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