Vermischtes

Menschenrechte in westlichen Staaten unerwünscht?

Wettbewerbsvorteil vor Menschenrechte?


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Unter dem Vorsitz von Ecuador wurde unlängst beim UN-Menschenrechtsrat eine Resolution eingereicht, die “Transnational Corporations and Human Rights“ (Transnationale Unternehmen und Menschenrechte). Sie gilt als wichtiger Schritt Richtung Menschenrechtsschutz im Bereich globalen Wirtschaftens.
Immer wieder kommt es zu Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen am Arbeitsplatz. Erst Ende Juli verloren 4000 von Menschenrechtsverletzungen betroffene Menschen aus Kolumbien vor einem US-Gericht einen Prozess gegen ein transnational agierendes Unternehmen. Das Urteil des Gerichtes war schnell und kurz verkündet; Es existiert keine Rechtsgrundlage für die Ahndung von Folter im Ausland.

Solche und ähnliche Urteile sind jedoch nicht die Ausnahme sondern die Regel. Aus diesem Grund setzen sich seit mehreren Jahrzenten verschiedene Organisationen für die Installierung eines Instrumentes ein, welches das Verhalten von transnational agierenden Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte regulieren soll.
In der Resolution “Transnational Corporations and Human Rights“ forderte man vor einiger Zeit eine intergouvernementale Arbeitsgruppe zu installieren, die sich speziell der Entwicklung eines international verbindlichen Instruments zu Menschenrechten und Wirtschaft widmen soll. Doch die Abstimmung hielt einige Überraschungen bereit.

14 Staaten die auch im UN-Menschenrechtsrat vertreten sind, haben gegen diese Resolution gestimmt. Darunter befanden sich Länder wie zum Beispiel: Österreich, Deutschland und die USA. Doch die Gegner der Resolution wurden mit 20 Pro-Stimmen deutlich überstimmt und so wurde am 26. Juni 2014 dieser Beschluss doch noch verabschiedet.
Interessant ist die Statistik der Pro- und Kontrastimmen, vor allem wenn man diese Abstimmung mit dem Freihandelsabkommen TISA in Zusammenhang bringt. Denn wenn TISA abgesegnet wird, bedeutet dies, dass Firmen und Konzerne Arbeitskräfte aus Billiglohnländern in die EU bringen können, die dann zu den Bedingungen wie in ihrem Heimatland arbeiten müssen.

Der Versuch diese Resolution zu verhindern ist ein deutliches Zeichen, dass sämtliche Menschenrechte, sogar von den Staaten die offiziell hinter ihnen stehen, hinter den Wettbewerbsvorteil von Firmen und Konzernen gestellt werden sollten. Diese Entwicklung ist menschenrechtlich und aber auch demokratiepolitisch äußerst bedenklich und besorgniserregend.
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