Vermischtes

ATTAC verliert Status der Gemeinnützigkeit

Entscheidung rechtlich fragwürdig


(Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Obwohl die Globalisierungskritiker-Gruppe “Attac“ allgemeinpolitische Ziele verfolgt wurde dem Verein nun vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Attac wurde der Bescheid schon im Frühling zugestellt und soll Rückwirkend ab 2010 gelten.
Attac Deutschland wurde im Jänner 2000 von ein paar hundert Globalisierungsgegnern gegründet. Mittlerweile hat der Verein schon Zehntausende Mitglieder, in mehr als 50 Ländern. Bekannt wurde Attac 2001, bei den G-8 Protestaktionen in Genua. In letzter Zeit engagierten sie sich speziell bei der STOP TTIP Kampagne.

Lisa Paus, Sprecherin vom Bündnis 90 DIE GRÜNEN für Steuerpolitik erklärt zur Berichterstattung über die Entscheidung des Finanzamts Frankfurt folgendes: “Die Entscheidung des Finanzamts, Attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, ist rechtlich fragwürdig. Die Finanzgerichte haben die Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele in vergleichbaren Fällen bislang sehr viel großzügiger beurteilt, als die Finanzämter.
Attac trägt mit Bildungsmaßnahmen und Informationen in vielfältiger Weise zur öffentlichen Meinungsbildung bei - eine der zentralen Voraussetzungen einer funktionierenden Demokratie. Zu Recht hat der Gesetzgeber in der Abgabenordnung schon heute klargestellt, dass die Förderung eines demokratischen Staatswesens neben der Volksbildung ein Zweck ist, der die Anerkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigt.
Dieser Fall wirft jedoch die Frage auf, ob politische Meinungsbildung nicht sogar grundsätzlich als “gemeinnützig“ gelten sollte. Uns ist es wichtig, Zwecke zu unterstützen, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Derzeit finden sich in der Abgabenordnung vielfältige Zwecke, die eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigen. Darunter etwa Forschung und Wissenschaft, Denkmalschutz, Schach und Hundesport. Hier bedarf es einer Diskussion, welche Zwecke wirklich steuerlich förderwürdig sind und welche nicht.“
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