Vermischtes

EU-Mitgliedstaaten können über Gen-Anbau selbst entscheiden

Österreich macht es möglich


GDN - In der Nacht auf Donnerstag haben sich Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Regelung geeinigt, mit der nationale Anbauverbote für GVO-Pflanzen künftig gesetzlich abgesichert sind.
Die neu vereinbarte Gentechnik-Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten schafft nun eine Rechtssicherheit für nationale GVO-Anbauverbote. EU-Staaten können über ein sogenanntes “Opt Out“ Verfahren den Anbau von GVO-Pflanzen verbieten. Länder in denen der GVO-Anbau zulassen ist, müssen jedoch ein Übergreifen auf andere Gebiete verhindern.
Der österreichische Bundesminister für Land- & Forstwirtschaft Rupprechter bezeichnet dies als einen "Erfolg für Konsumenten und Bauern". “Das ist ein großer Erfolg für Österreich - sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten, als auch für die Landwirtschaft.“, so kommentiert Bundesminister Andrä Rupprechter die nächtliche Einigung in Brüssel über das Selbstbestimmungsrecht der EU-Staaten beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.
Jetzt muss diese Einigung noch vom Parlament und dem EU-Rat abgesegnet werden. Bisher wurde ja das GVO-Selbstbestimmungsrecht jahrelang von einigen EU- Mitgliedsstaaten erfolgreich blockiert.

Dieses Jahr im Frühling gelang es durch die Initiative von Minister Rupprechter diese Blockade im Rat zu lösen. Rupprechter abschließend: “Mit dem GVO-Kompromiss können wir sicherstellen, dass auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Organismen in Österreich angebaut werden.“
In einer Stellungnahme zum provisorischen Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments zum Anbau von gentechnisch veränderten Organismen sagte der Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis: "Ich bin froh verkünden zu dürfen, dass das EU-Parlament und der Rat zu einer Einigung gekommen sind. Der Vorschlag der nun noch vom Ausschuss der ständigen Vertreter und vom Plenum des EU-Parlaments bestätigt werden muss, wird Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, den Anbau einzuschränken oder zu verbieten."
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