Gesundheit

Herzinfarkt- Defibrillator und Ersthelfer unverzichtbar

Ersthelfer Herzstillstand

GDN - Köln - Eine fast tägliche Situation. Plötzlich und unerwartet
bricht ein Mensch in sich zusammen ohne vorherige Vorwarnung. Das,
was noch als Atmung feststellbar ist, ist gar keine, vielmehr eine
Art der Schnappatmung, ein Reflex des Körpers.

Herzstillstand ausgelöst durch einen Infarkt mit seinen begleitenden Symptome
wie Herzrhythmusstörungen.
Viele Menschen sind in dieser Situation vollkommen überfordert,
wissen nicht was sie tun sollen, und suchen verzweifelt nach
Personen mit professioneller Hilfe . Wenn nicht
sofort geholfen wird bedeutet dies den sicheren Tod. Derjenige
der das Leben retten will, muss sekundenschnell reagieren,was
heißt: ansprechen, Körperfunktionen wie Kreislauf, Hautfarbe
und evtl. Körperbewegungen feststellen.
Erfolgt keine Reaktion umgehend Rettungsdienst mit Notarzt
verständigen und mit der Reanimation(Herzdruckmassage und Beatmung),
anfangen.
Sollte zudem ein Defibrillator zu Verfügung stehen, ist dieser
umgehend einzusetzen. Dieses Gerät ist selbst für den
Laien einfach zu benutzen, da der Arbeitsablauf durch ein
Stimmensimulator erläutert wird. Der Ersthelfer muss sich also genau
an die Hinweise halten die für die Rettung und das weitere Vorgehen notwendig wird.
Mit einem Defi werden durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen,
die zum plötzlichen Herztod führen können, wieder reguliert.
AED Defibrilator
Jährlich sterben 100 000 Menschen an Herzstillstand,weil keine Erstmaßnahmen durchgeführt werden, über 30 Prozent sterben bevor Sie in eine Klinik gebracht werden- ohne das überhaupt die Diagnose >> Infarkt<< festgestellt wurde. Der Kreisleitende Notarzt des Rhein-Sieg-Kreise Frank Riebandt betonte: 85 Prozent der Infarkte entstehen durch Kammerflimmern . Dann sinkt die Chance zu überleben, pro Minute um zehn Prozent. Um die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren, müssten an allen öffentlichen Orten in Städten aber auch anderswo Defibrillatoren installiert werden.
Professor Hans Joachim Trappe von der Deutschen Gesellschaft
für Kardiologie betonte, “ Wer sich vor Augen führt, dass ein Mensch der mit Herzrhythmusstörung zusammen im höchsten Fall mal 10 Minuten
Überlebenschancen hat, kann die Brisanz dies Thema einschätzen.
Wenn nach fünf Minuten nichts passiert, hat man nur noch 50 Prozent
Überlebenschancen.
Dr. Riebandt betonte, in den meisten Fällen überwiege die Angst
etwas falsch zu machen, der Erste Hilfe Kurs liege schon zu weit
weg, oder die Thematik sei nur abstrakt behandelt worden. Auch
die Vorstellung g man könne bei einer Reanimation einige Rippen brechen.
Defibrillator auch vom Laien einfach zu bedienen.
Quelle: herzmedica
Die Statistik weißt tatsächlich darauf hin, dass nur 15 Prozent der Bundesbürger wissen , was zu tun ist. Würden mehr Menschen in solchen Notfallsituationen beherzt eingreifen und mit der Herzdruckmassage beginnen, könnten so nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie jährlich weit über 5000 Menschenleben gerettet werden. Professor Trappe: “ Man kann Laien rechtlich nicht belangen, auch wenn es bei der Reanimation des Kranken zu diesem Vorfall käme
“.Nicht zu helfen,so beide Ärzte bedeute, eine unterlassene
Hilfeleistung. Man solle nicht überlegen ob es sich nun um einen
Infarkt oder eine andere Notfallsituation handele, “muss ich eine
Reanimation anwenden oder nicht?“. Ist dies nicht angebracht
wird sich der Patient schon bemerkbar machen.
Um der Bevölkerung dieses wichtige Thema näher zu bringen,
findet am,am Dienstag,den 24.Februar 2015 um 19.Uhr,
im studio dumont, Breite Straße 72, in der Kölner-Innenstadt
eine Veranstaltung statt.
Das Referat wird gehalten durch Prof. Dr.
Hannes Reuter und Sebastian Wanke vom Herzzentrum der Uniklinik in Köln.
Karten hierzu sind ab Ende Januar 2015 zum Preis von 12,11 Euro
im Servicecenter Breite Straße.72 und bei Kölnticket 0221-2801
erhältlich.Weitere Infos unter: www.koelticket.de .Kostenlose Beratung gibt es
auch unter der Tel.Nr.: 0049-6332-471071 sowie www.herzmedica.de
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.