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Berufung im Fall Pistorius zugelassen

GDN - Der wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilte Paralympics-Star Oscar Pistorius wird sich einem Berufungsverfahren stellen müssen. Das erklärte Richterin Thokozile Masipa am Freitag in Johannesburg.
Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das erste Urteil eingelegt, da sie eine Verurteilung des ehemaligen Sportstars wegen Mordes erreichen will. Die Anwälte von Pistorius hatten versucht, den Berufungsprozess zu verhindern. Pistorius war am 21. Oktober 2014 wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er zu drei Jahren Haft wegen der rücksichtslosen Benutzung einer Waffe verurteilt. Dieser Teil der Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Der Paralympics-Star hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 seine Freundin durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Pistorius selbst beteuerte, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten zu haben.
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