Vermischtes

Dürfen Lehrer wehrend des Unterrichts Handys einkassieren?

Schüler-Handy ein Streitthema

GDN - Sie gehören dazu wie die Luft zum atmen.
Rund um die Uhr erreichbar zu sein, eine
Selbstverständlichkeit. Ob nun wehrend der
Freizeit oder im Beruf nichts geht mehr
ohne dass Smartphones. Vielfach und immer
öfter ,wird das Smartphones aber auch zum
Streitthema,vorallendingen in den Schulen.
Darf der Lehrer das Schüler-Handy wehrend
des Unterrichts einkassieren?
Logisch dass Kinder-und Jugendliche ihre
Geräte mit zur Schule nehmen, um auch hier
ständig erreichbar zu sein. Gerade Eltern
finden diese Idee gut ,hat man so doch die
Möglichkeit stets einen Kontakt auf zu bauen, was auch
zu einer Sicherheit führt.Was aber geschieht ,wenn die Schule bzw. die
Schulleitung anderer Meinung ist und Handys
auf dem Schulhof oder in der Klasse verbietet?
Oder wie sieht es aus wenn das Handy verbotenerweise
wehrend des Unterrichts benutzt wird? Dürfen
Lehrer dann die Gräte einkassieren?
Zu all diesen Fragen gibt es ein Schulgesetz
das sowohl dem Lehrer als auch den Eltern und Schüler
Frage und Antwort gibt und ein paar Regeln erläutert.1. Die Schule gibt sich eine Schulordnung.
Hieraus geht hervor dass sie das Mitführen von
Handys genauso so verbieten oder erlauben kann, wie
das von Tieren, Waffen oder Alkohol.
2. Sollte ein Schüler dagegen verstoßen,sind Schule und
Lehrer für eine Durchsetzung der Hausordnung
zuständig. 3. Was den Unterricht und den Schulfrieden
betrifft kann -sollte eine Ermahnung nicht helfen-
das Schüler-Handy zeitweise eingezogen und
verwahrt werden. Hierzu gehören auch MP-3 Player
oder Gameboys.Am Ende des Schultages muss der Gegenstand
dann unbeschädigt zurückgegeben werden. Grundsätzlich
dürfen Lehrer nicht in das Handy hineinschauen!
Muss ein Elternpaar während der Schulzeit etwas von
ihrem Kind wollen ,müssen Sie sich an die Schulleitung
wenden. Beachten sollte man hier,dass das Nichterreichen
des Kindes kein Stein des Anstoßes ist,vielmehr Voraussetzung
dafür, dass die Schule ihre Bildungs- und Erziehungsauftrag
wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch mit den Medien
verantwortungsbewusst und sicher umzugehen. Weitere Fragen hierzu
sind auch erhältlich unter: www.schulministerium.nrw
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.