News

Zeitung: Asylbewerber kosten Länder bis zu zehn Milliarden Euro

Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Mit dem starken Anstieg der Asylbewerberzahlen auf bis zu 800.000 in diesem Jahr kommt auf die Länder eine nochmals höhere Kostenwelle als bislang erwartet zu: Die Ausgaben für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Asylbewerbern könnten zehn Milliarden Euro erreichen oder sogar überschreiten. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Donnerstagausgabe unter Berufung auf eine Schätzung, die sich aus den von einigen Ländern gezahlten Pauschalen je Asylbewerber und je Jahr ergibt.
In Baden-Württemberg liegt die Pauschale beispielsweise in diesem Jahr bei 13.260 Euro, in Bremen bei 12.500 Euro, in Berlin bei 12.000 Euro. Nach Aussagen von Bürgermeistern und Sozialreferenten decken die Pauschalen aber nicht die gesamte finanzielle Belastung der Kommunen. Multipliziert mit der Zahl der erwarteten Asylbewerber ergeben die Pauschalen eine Gesamtsumme von mindestens neun bis 10,5 Milliarden Euro, wenn die Länder die Flüchtlinge ein Jahr lang versorgen müssen. Wegen der Überlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das die Asylanträge und Asylfolgeanträge bearbeitet, sind solche langen Bearbeitungs- und folglich Versorgungszeiten nicht ausgeschlossen, sagen Fachleute. Bislang haben die sechzehn Bundesländer in ihren Haushalten für 2015 erst fünf bis sechs Milliarden Euro für die Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingeplant, hatte eine Umfrage der Zeitung unter den Fachministerien der Länder ergeben. Einige Bundesländer hatten diese Budgets gegenüber dem Vorjahr verdoppelt, andere verdreifacht. 2014 lag der Betrag geschätzt erst bei 2,2 Milliarden Euro. Nun wird erwartet, dass einige Länder zur Bewältigung der Flüchtlingsausgaben nochmals ihre Haushalte umschichten müssen. Der Bund hat den Ländern in diesem Jahr bislang nur eine Milliarde Euro als Unterstützung bei der Finanzierung der Asylausgaben zugesagt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.