Reisen

Welche Rechte hat man als Fernbus -Kunde

Rechte bei Fernreisen

GDN - Ihre Bustouren führen quer durch Deutschland
bis hin ins Ausland mit qualifiziertem Buspersonal.
Viele Reisende benutzen inzwischen die Möglichkeit
ihre Reiseziele mit dem Fernbus zu erreichen und
die beliebtheits- Skala weckst. Weg von der Straße
und weg vom Schienennetz.
Bereits im Jahre 2014 wurden 16 Millionen Menschen registriert
die diese Art von Reisen nutzen. Der Urlaub soll
sozusagen bereits vor der Haustüre beginnen und das ohne
Komplikationen. Viele Reisende kennen jedoch nicht
ihre Rechte gegenüber diesem Verkehrsmittel.Überbuchte Wegstrecke, Verzögerung bei der Fahrt
oder Verpflegung ,um nur drei zu nennen.
Wird eine
Fahrt von einer Streckenlänge von über 250 Kilometer
überbucht, annulliert, oder die Abfahrt verzögert
sich sogar um fast mehr als zwei Stunden, besteht
für den Fahrgast folgende Wahl: Die Fahrt zum vereinbarten
Preis so bald es möglich ist vorzusetzen - auch wenn eine
andere Strecke zum Ziel führt, oder aber auf die
Weiterfahrt verzichten und den Fahrpreis zurück erstatten.
Sollte das Unternehmen im Falle einer Überbuchung
oder keine Ersatzfahrt incl. Fahrtpreiserstattung anbieten,
wird dem Fahrgast neben der Erstattung des Fahrpreises
obendrauf die Hälfte des Fahrpreises als Entschädigung
gewährt. Sollte der Unvorhergesehene Fall eintreten, das die
Fahrt annulliert wird oder sich um mehr als
zwei Stunden verzögert, ohne dass das Reiseunternehmen
eine Ersatzfahrt oder die Fahrpreiserstattung anbietet ,kann
eine zusätzliche Entschädigung nur in Betrag gezogen werden,
wenn der Bus seine Fahrt an einem Busbahnhof aufnehmen
sollte.
Verpflegung und Übernachtung : Auch hier gibt es folgendes
Recht für den Gast. Für Wartezeiten von mehr als 90 Minuten,
die planmäßig über drei Stunden dauern, muss dem Fahrgast
eine kostenlose Mahlzeit angeboten werden, sofern
es logistisch organisiert ist. Sollte eine Übernachtung notwendig
werden ,so ist das Unternehmen dazu verpflichtet, für eine
kostenlose Übernachtung zu sorgen. Einschränkung
allerdings : Der Anspruch entfällt im Falle von höherer Gewalt
etwa Wetterbedienungen etc. das eine sichere Busfahrt erschweren
würde.
Sollte dem Reisenden das Reisegepäck beschädigt
oder ohne seine Schuld verloren gehen, haftet das Reisebusunternehmen
auch hierfür. Sollte der Schaden durch einen Busunfall
entstandenen sein, beträgt eine Haftungshöchstgrenze von
1200 Euro pro Gepäckstück. Bei weiteren anderen
Fällen wird ein Betrag von 1000 Euro Entschädigung pro
Person gezahlt.
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