Politik

Rechtsgutachten zum BKA-Gesetz deckt weitere Verstöße auf

(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Mit einem Kabinettsbeschluss will die Bundesregierung am Mittwoch die elektronische Fußfessel für Gefährder billigen und zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz umsetzen: Laut "Handelsblatt" zeige aber ein Rechtsgutachten, dass diese Änderung des Gesetztes nicht ausreiche. Demnach offenbaren sich bei weiteren Bundes- und Ländergesetzen ebenfalls große Missstände, die mit Blick auf das Urteil aus Karlsruhe abgestellt werden müssen.
Die "abstrakten lehrbuchartigen Aufzählungen des Gerichtes" für die Verfassungsmäßigkeit polizeilicher Ermittlungsbefugnisse begründeten einen weitreichenden Anpassungsbedarf, heißt es in dem Rechtsgutachten, welches der Zeitung vorliegt. Das gut 70-seitige Gutachten, welches der Bayreuther Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff im Auftrag der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit erstellt hat, enthält eine lange Liste. Allein bei einer exemplarischen Durchsicht von fünf Bundes- und vier Landesgesetzen wurden gut 200 Regelungen aufgedeckt, die nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geändert werden müssten. Demnach müssten etwa im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) Regelungen zur langfristigen Observation und zur tiefgreifenden Überwachung von Personen mit "technischen Mitteln" außerhalb der Wohnung geändert werden. Im Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (ZFdG) besteht laut Gutachten etwa Änderungsbedarf beim intensiven Einsatz von verdeckten Ermittlern und beim internationalen Informationsaustausch. Im Polizeigesetz von Baden-Württemberg müssten laut Gutachter beispielsweise Regelungen zur langfristigen Observation durch V-Personen und verdeckte Ermittler geändert werden. Das dortige Landesverfassungsschutzgesetz fällt bei der präventiven Wohnraumüberwachung oder dem Einsatz von Vertrauenspersonen durch. Das Brandenburger Polizeigesetz ist laut Expertise etwa bei Regeln der Telekommunikationsüberwachung mangelhaft. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2016 die Überwachungsbefugnisse des BKA zur Terrorabwehr sowie die Übermittlung von Daten an andere Behörden und die Weiterleitung von Daten ins Ausland für verfassungswidrig erklärt. Es ging um das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) von 2009. Seinerzeit wurde das BKA mit allen denkbaren polizeilichen und nachrichtendienstlichen Ermittlungsinstrumenten von Wohnraumüberwachung über Online-Durchsuchung und Rasterfahndung bis hin zur Telekommunikationsüberwachung ausgestattet, um die Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwenden.
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