Politik

GdP begrüßt härtere Strafen gegen Wohnungseinbrecher

Polizei
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Kabinettsentscheidung begrüßt, Wohnungseinbrecher härter zu bestrafen. Die Regierung sende damit ein deutliches Signal an die Täter, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Mittwoch in Brüssel.
"Das gewaltsame Eindringen in die Privatsphäre von Menschen kann tiefe seelische Wunden reißen. Es handelt sich um eine schwere Straftat, für die verurteilte Einbrecher mindestens ein Jahr ins Gefängnis sollten", so Malchow. Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) begrüßte strengere Gesetze im Kampf gegen Einbrecher. "Die Qualifikation des Wohnungseinbruchsdiebstahls als Verbrechenstatbestand ist ein wichtiges und notwendiges Signal der Bundesregierung, insbesondere wenn an sich vor Augen führt, was für gravierende und langfristige Folgen Einbrüche auf die Opfer haben", sagte Pistorius der "Welt". Viele Opfer von Wohnungseinbrüchen würden in der Folge umziehen. Außerdem leide ihr Sicherheitsgefühl stark. Pistorius zeigte sich zudem erfreut, dass künftig Handys zur Überwachung von kriminellen Banden ausgelesen werden können, um zum Beispiel den Aufenthaltsort mutmaßlicher Täter nachzuvollziehen: "Damit haben unsere zukünftig Sicherheitsbehörden ein wichtiges Ermittlungsinstrument zur Aufklärung von Einbrüchen", sagte Pistorius. Unterdessen mahnte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) eine schnelle Verabschiedung der Gesetzesänderungen im Bundestag an. "Nach dem Kabinettsbeschluss wird die Unionsfraktion nun alles daran setzen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen bis zum Sommer im Bundestag verabschiedet werden können", sagte Kauder am Mittwoch. Hier dürfe es keine Verzögerungen geben. Man wolle das Gesetz bereits in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag erstmals beraten. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, das Strafmaß für Wohnungseinbrecher anzuheben: Für den Einbruch in eine Privatwohnung soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten.
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