Auto/Motor

Grüne dringen auf Einführung von Verbraucher-Sammelklagen

Grünen-Parteitag Juni 2017
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Angesichts des Diesel-Skandals und möglicher illegaler Kartellabsprachen der Autobauer fordern die Grünen gesetzgeberische Konsequenzen. "Schon die Diskussion über die Vorwürfe zeigt erneut, wie dringend wir endlich Gruppenverfahren für die kollektive Rechtsdurchsetzung brauchen", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe).
Die Grünen würden daher in der kommenden Legislaturperiode sowohl neue Klageinstrumente als auch eine Verschärfung des Kartellrechts auf die Tagesordnung setzen. "Union und SPD haben hier nicht geliefert", sagte sie. "Stattdessen haben sie sich viel zu lange vor den Karren der Wirtschaft spannen lassen." Konkret wollen die Grünen im Fall eines Kartells die Beweisführung für die Kartellbehörden und Verbände vereinfachen und die Bußgelder zweckgebunden dem Verbraucherschutz zu Gute kommen lassen. "Auch die Frist für Schadensersatzansprüche muss verlängert werden", sagte Maisch. Der Bundesregierung warf sie vor, es versäumt zu haben, mit den jüngsten Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Rechte der Verbraucher zu stärken. Betroffene hätten nach wie vor "zu schlechte Möglichkeiten", ihre Ansprüche geltend zu machen. Bisher fließen Geldbußen aus Kartellverfahren nicht zweckgebunden dem allgemeinen Bundeshaushalt zu. Etwaige Änderungen müssten dann im Kartellrecht vorgenommen werden. Ähnlich äußerte sich der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller. "Wenn sich Autobauer tatsächlich abgesprochen haben, erwarten wir zweierlei: Die Autohersteller müssen alle betroffenen Verbraucher entschädigen. Außerdem sollten Kartellstrafen zweckgebunden im Sinne der Verbraucher verwendet werden", sagte Müller der Zeitung. Derzeit sei es "vollkommen realitätsfern", wenn jeder Verbraucher selbst nachweisen müsse, welcher Schaden ihm durch ein Kartell entstanden sei. "Damit die geschädigten Verbraucher das Geld zurückerhalten, das ihnen zusteht, muss bei Kartellverstößen deshalb eine Schadenshöhe vermutet werden können", schlägt der VZBV-Chef vor. "Im Fall des möglichen Autokartells hieße das beispielsweise, dass Verbraucher pauschal von einem Schaden in Höhe von zehn Prozent des Neuwagenpreises ausgehen können sollten." Außerdem forderte der VZBV-Chef die Bundesregierung auf, bei der Musterfeststellungsklage nicht länger auf die Bremse zu treten: "Wir erwarten noch vor dem Autogipfel am Mittwoch einen Kabinettsbeschluss zur Musterfeststellungsklage", sagte Müller am Montag laut einer Mitteilung der Verbraucherschutz-Dachorganisation.
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