Politik

NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z.

(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Hauptangeklagte Beate Z. wegen zehnfachen Mordes. Das sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Der Prozess war am 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München gestartet. Angeklagt sind Beate Z. sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer. Z. muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.